Kein Problem! Sie können im Zuge der Kommunal- und Europawahlen 2024 auch ganz bequem und einfach per Brief wählen. Von der kommunalen bis zur europäischen Ebene gilt: Die Kandidatinnen und Kandidaten der Saar-SPD brauchen Ihre Unterstützung – und Ihre Stimme für die SPD!
Für die Briefwahl brauchen Sie einen Wahlschein. Sie können ihn ab ca. 29. April beantragen, entweder schriftlich – per Post oder E-Mail – oder persönlich bei der Stadt oder Gemeinde Ihres Hauptwohnortes. Ein Formular zur Beantragung befindet sich auch auf der Wahlbenachrichtigung. Die Beantragung ist allermeist auch online möglich.
Eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht möglich.
Nein. Sie können auch ohne die Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen.
Ja. Sie können auch ohne die Wahlbenachrichtigung die Briefwahl beantragen.
Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sind die folgenden Angaben notwendig:
Ab etwa 1. Juni wird es langsam knapp. Denn das Wahlamt braucht Zeit zur Bearbeitung. Sie müssen die Unterlagen ausfüllen und zum Briefkasten bringen und die Post braucht auch noch etwas Zeit. Und dann muss der Wahlbrief ja auch nach dem Ausfüllen nochmal zurück zum Wahlamt. Deshalb unsere Empfehlung: Lieber etwas früher dran sein!
Sicherheitshalber sollten Sie ihren Wahlbrief spätestens am Mittwoch, 5. Juni, zur Post geben. Kurz vor dem Wahltag können Sie die Unterlagen auch noch bei Ihrem Wahlamt abgeben. Am Wahltag selbst können Sie die Briefwahlunterlagen auch in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben.
Wenn Sie vor dem Wahltag am 9. Juni wählen wollen, können Sie das auch direkt im Wahlamt Ihrer Stadt oder Gemeinde vor Ort machen.
Wählen vorab ist in der Regel bereits ab ca. Ende April und noch bis kurz vor dem Wahltag möglich.
Ja, Sie brauchen lediglich Ihren Personalausweis und können dann direkt im Wahlamt Ihrer Stadt oder Gemeinde wählen.
Ja, das geht. Sie müssen jedoch den Wahlbrief ausreichend frankieren und so frühzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bei der zuständigen Stelle vorliegt. Die Adresse steht auf dem Wahlbriefumschlag.
Den Wahlbriefumschlag mit Ihrem Stimmzettel müssen Sie nicht frankieren, wenn Sie ihn mit der Deutschen Post innerhalb Deutschlands verschicken.
Aus dem Ausland müssen Sie jedoch das entsprechende Porto selbst zahlen und den Wahlbriefumschlag ausreichend frankieren.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen durch das Formular auf der Wahlbenachrichtigung ist jedoch Porto zu zahlen. Günstiger ist da die Beantragung schriftlich oder online.
Bei Verlust des Wahlscheins erfolgt kein Ersatz, es sei denn der oder die Wahlberechtigte kann gegenüber der kommunalen Wahlleitung glaubhaft versichern, den Wahlschein nicht erhalten zu haben. In diesem Fall wird auf Antrag des oder der Wahlberechtigten ein neuer Wahlschein ausgestellt und der vorherige für ungültig erklärt. Eine solche Neuerteilung des Wahlscheines ist allerdings nur bis etwa einen Tag vor der Wahl möglich.
Bei Fragen rund um das Thema Briefwahl steht Ihnen das Team der Saar-SPD für weitere Informationen gerne zur Verfügung: